Rechtsprechung
   BVerwG, 14.12.1961 - III C 135.59   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1961,2290
BVerwG, 14.12.1961 - III C 135.59 (https://dejure.org/1961,2290)
BVerwG, Entscheidung vom 14.12.1961 - III C 135.59 (https://dejure.org/1961,2290)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Dezember 1961 - III C 135.59 (https://dejure.org/1961,2290)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1961,2290) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 05.11.1959 - III C 80.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 14.12.1961 - III C 135.59
    Der Senat hat auch in seinem Urteil vom 5. November 1959 - BVerwG III C 80.58 - (BVerwGE 9, 296), in dem er die Fachbücherei eines bei einer Behörde angestellten Juristen als Gegenstand angesehen hat, der für seine Berufsausübung erforderlich sein kann, nicht darauf abgestellt, ob ohne einen solchen Gegenstand der Betreffende nicht beschäftigt worden wäre oder ob die Ausübung des Berufs ohne ihn unmöglich wäre.
  • BVerwG, 26.11.1959 - III C 132.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 14.12.1961 - III C 135.59
    Für eine Schadensfeststellung ist allerdings, wie der erkennende Senat wiederholt, so in den Urteilen vom 26. November 1959 - BVerwG III C 132.58 - und vom 7. Januar 1960 - BVerwG III C 3.59 - ausgesprochen hat, regelmäßig weiterhin erforderlich, daß der betreffende Gegenstand, dessen Verlust festgestellt werden soll, im Zeitpunkt des Verlustes der Berufsausübung gedient hat.
  • BVerwG, 07.01.1960 - III C 3.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 14.12.1961 - III C 135.59
    Für eine Schadensfeststellung ist allerdings, wie der erkennende Senat wiederholt, so in den Urteilen vom 26. November 1959 - BVerwG III C 132.58 - und vom 7. Januar 1960 - BVerwG III C 3.59 - ausgesprochen hat, regelmäßig weiterhin erforderlich, daß der betreffende Gegenstand, dessen Verlust festgestellt werden soll, im Zeitpunkt des Verlustes der Berufsausübung gedient hat.
  • BVerwG, 15.06.1965 - III B 5.65

    Feststellung eines Vertreibungsschadens - Grundsätzliche Bedeutung einer

    Das ist hier nicht der Fall, da der beschließende Senat in ständiger Rechtsprechung die Auffassung vortreten hat, daß eine Tätigkeit in abhängiger Stellung die Erforderlichkeit eigener Hilfsmittel nicht ausschließt, selbst wenn sie im allgemeinen von den Behörden oder Firmen gestellt werden, deren Interesse der Beamte oder Angestellte wahrzunehmen hat (Urteile vom 26. November 1959 - BVerwG III C 204.58 - [Buchholz BVerwG 427.3, § 12 LAG Nr. 314] und vom 14. Dezember 1961 - BVerwG III C 135.59 - Beschluß vom 2. Juli 1964 - BVerwG III CB 156.63 -).
  • BVerwG, 13.05.1968 - III C 172.67

    Bewilligung des Armenrechts - Unzulässige Revision mangels Einlegung durch einen

    Das ist kein Verfahrensfehler; denn die Tätigkeit beim B.-Verband würde nach der zutreffenden Rechtsansicht des Verwaltungsgerichts für die Frage, ob der Personenkraftwagen für die Berufsausübung im Sinne des § 13 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a LAG erforderlich war, nur dann erheblich sein, wenn der Kläger diese Tätigkeit nur vorübergehend aufgegeben hätte (Urteile vom 23. August 1956 - BVerwG IV C 234.55 - und vom 14. Dezember 1961 - BVerwG III C 135.59 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht